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Merkblatt für Arbeitgeber

Alles Wichtige auf einen Blick

Auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Erntehelfer versichern zusammengefasst:​

Einen kurzen Überblick, was Sie bei der Beschäftigung von Erntehelfern wissen sollten, finden Sie auf den folgenden Seiten:

Erntehelfer ernten Salat versichert mit AgrarOptimal

Allgemeine Informationen zum Versicherungsschutz

Versichern können Sie Ihre Saisonarbeitskräfte:

  • mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten.
  • mit deutscher Staatsbürgerschaft, wenn sie seit mehr als 2 Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten.

die bei der Einreise in Deutschland arbeitsfähig sind.

Wichtig: Versicherbar sind Personen zwischen dem 18. und dem 70. Lebensjahr, die in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig sind.

Der Antrag ist spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise des Erntehelfers in Deutschland zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Abschluss des Vertrages nicht mehr möglich.

Das Datum der Einreise ist auf Verlangen nachzuweisen.

Der Versicherungsschutz beginnt frühestens am Folgetag der Meldung des Erntehelfers bei der Würzburger Versicherungs-AG. Daher sollten Sie den Erntehelfer noch vor seiner Einreise in Deutschland melden. So hat der Erntehelfer bei der Einreise sofortigen Versicherungsschutz.

Der Beitrag ist sofort nach Erhalt des Versicherungsscheins, spätestens jedoch zum Versicherungsbeginn fällig.

Der Versicherungsbeitrag wird per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Bei Antragsstellung erteilen Sie uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat.

Bei der Verlängerung der Saisonarbeit kann während des laufenden Versicherungsvertrages eine Verlängerung der ursprünglichen Versicherungsdauer bis zur Höchstversicherungsdauer (Ende des sozialversicherungsfreien Zeitraums) beantragt werden. Der Antrag auf Verlängerung muss vor dem vereinbarten Versicherungsablauf bei der Würzburger vorliegen.

Für einen privaten Aufenthalt des Erntehelfers direkt im Anschluss an seine berufliche Saisonarbeitertätigkeit, können Sie als Betrieb eine Verlängerung des Versicherungsschutzes für maximal 90 Tage beantragen. Dieser Antrag ist spätestens 14 Tage vor Ablauf der regulären Versicherungsdauer zu stellen und bedarf der Zustimmung der Würzburger Versicherungs-AG.

Bricht der Erntehelfer seinen Aufenthalt in Deutschland vorzeitig ab, kann der für die entsprechende Zeit nicht verbrauchte Beitrag zurückvergütet werden. Hierfür müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Aufenthaltes einen schriftlichen Antrag bei der Würzburger Versicherungs-AG stellen und ggf. auf Verlangen die vorzeitige Beendigung des Aufenthaltes nachweisen.