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TIPPS FÜR LANDWIRTE

Betriebsprüfungen auf zwei Ebenen

AgrarOptimal –  Erntehelferversicherung: Die Einhaltung der Pflichten des Arbeitgebers wird durch verschiedene Behörden kontrolliert. Die für Erntehelfer-Betriebe relevanten Kontrollen finden auf zwei Ebenen statt.

Auf der ersten Ebene führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung ganzjährig, insbesondere aber in der Erntesaison, regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Betriebsprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch. Geprüft werden landwirtschaftliche Betriebe auf Anhaltspunkte für Schwarzarbeit und allgemein im Hinblick auf sozialversicherungsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Beschäftigungsbedingungen sowie die Einhaltung von Mindestlohnregelungen. Die FKS kann die Unterlagen zur Prüfung einsehen sowie die beschäftigten Saisonarbeitskräfte befragen.

Die zweite Kontrollebene sind die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer. In einigen Bundesländern wie Bayern und Niedersachsen wurde der Bereich Arbeitsschutz an die Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten, und Gartenbau (SVLFG) delegiert. Die SVLFG führt aber als Berufsgenossenschaft auch in allen anderen Bundesländern Betriebsbesichtigungen durch. Je nach Bundesland können auch Gesundheitsämter oder Verbraucherschutzzentralen für weitere Kontrollen zuständig sein.

Betriebsprüfung für Erntehelfer

Neue Pflicht zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung

Seit 2023 müssen Arbeitgeberbetriebe, die Erntehelfer beschäftigen, alle für eine Betriebsprüfung relevanten Daten, wie monatliche Gehaltsabrechnungen oder Beitragsnachweise der „Elektronisch unterstützten Betriebsprüfung“ (euBP) übermitteln. Wenn die Angabe von Daten bis 2022 freiwillig war, ist die Erfassung im Programm ab dem 01.01.2023 Pflicht. Auf Antrag des Arbeitgebers kann für Zeiträume bis zum 31. Dezember 2026 auf eine elektronische Übermittlung der gespeicherten Entgeltabrechnungsdaten verzichtet werden. Die euBP ersetzt grundsätzlich nicht die Prüfung vor Ort, spart aber eine zusätzliche Kontrolle der Unterlagen.

Neue Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Bis September 2022 waren Betriebe verpflichtet, bei kurzfristig beschäftigten Erntehelfern und Minijobbern, Ende und Dauer der Arbeitszeit aufzuzeichnen. Für versicherungspflichtige Erntehelfer mussten die Arbeitgeber die Arbeitszeit nur dann erfassen, wenn die Person mehr als 8 Stunden am Tag arbeitet oder an Sonn- und Feiertagen eingesetzt wird. Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes ist jeder Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die Arbeitszeiten für alle Mitarbeiter aufzuzeichnen.

Für die konkrete Umsetzung im Betrieb gibt es zurzeit noch keine Vorgaben. Die Zeiterfassung kann digital oder handschriftlich erfolgen oder auch an die Erntehelfer delegiert werden. Arbeitgeber, die die Arbeitszeiten von ihren Erntehelfern nicht kontrollieren oder erfassen, müssen schon heute mit Bußgeldern rechnen. Die Bußgelder können in Folge einer Betriebskontrolle durch die zuständige Arbeitsschutzbehörde verhängt werden.

Dokumentationspflichten für die Unterbringung von Erntehelfern

Seit dem 1. Januar 2021 müssen Betriebe, die Saisonkräfte beschäftigen, die neue Dokumentationspflicht der Arbeitsstättenverordnung beachten (ArbStättV, Anhang Nr. 4.4 Unterkünfte). Demnach ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die Unterbringung von eingestellten Erntehelfern in Gemeinschaftsunterkünften innerhalb oder außerhalb des Betriebsgeländes dokumentieren. Dabei müssen folgende Daten angegeben werden: die Adressen, die Unterbringungskapazitäten der Gemeinschaftsunterkünfte, Zuordnung der Saisonarbeiter zu den jeweiligen Unterkünften und der Zeitraum der Unterbringung.

Für die Überwachung der Arbeitsstättenverordnung können je nach Bundesland die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen, das Amt für Arbeitsschutz oder die Arbeitsschutzverwaltungen (z.B. Gewerbeaufsichtsamt etc.) zuständig sein.

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Quellen:

Christine Schonscheck, „Unterbringung und Verpflegung von Saisonarbeitskräften. Wohlfühlatmosphäre schaffen“, Gemüse. Das Magazin für den professionellen Gemüsebau, Februar 2023

Benjamin Luig, Initiative Faire Landarbeit, Oktober 2021

Christian Fritz, Betriebsprüfung für Erntehelfer, Zugriff: März 2023

Deutsche Rentenversicherung, Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP),  Zugriff: Marz 2023