Flüchtlinge aus der Ukraine dürfen momentan ohne Visum und Aufenthaltstitel in Deutschland einreisen. Aber Vorsicht: Die visumfreie Einreise berechtigt sie nicht automatisch zur Arbeitsaufnahme.
Ukrainische Flüchtlinge erhalten die Erlaubnis zum Arbeiten erst mit dem vorläufigen Dokument (so genannte Fiktionsbescheinigung) über das Aufenthaltsrecht nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz durch die zuständige Ausländerbehörde. Dieses Dokument wird später durch die Aufenthaltserlaubnis ersetzt.
Geflüchtete aus der Ukraine erhalten derzeit eine medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Somit besteht auch Zugang zu den regulären Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Ukrainer*innen, die in Deutschland eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können eine Krankenversicherung selbst auswählen oder sich vom Arbeitgeber bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anmelden lassen.
Agrarbetriebe, die Geflüchtete einstellen, müssen die üblichen Beiträge für Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung übernehmen. Zudem zahlen sie die Beiträge für die Entgeltfortzahlungsversicherung, die Insolvenzgeldumlage und die gesetzliche Unfallversicherung.