Erntehelfer ernten auf dem Feld Fenchel versichert mit AgrarOptimal

Erntehelferversicherung für Betriebe, die Saisonarbeiter beschäftigen

Unabhängig davon, wie groß Ihr Betrieb ist oder ob Sie als selbstständiger Lohnunternehmer arbeiten, mit AgrarOptimal können Sie schnell und unbürokratisch Ihre Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer versichern. Ganz bequem online über unser Anmeldeformular. Großbetriebe können uns Ihre Erntehelfer unkompliziert via Liste melden. Wählen Sie einfach Ihren Wunschtarif und Sie werden online durch den Anmeldeprozess geleitet.

Innerhalb weniger Stunden erhalten Sie die für die Einreise Ihrer Saisonkräfte benötigte Versicherungsbestätigung per E-Mail.

Für die Versicherung Ihrer Erntehelfer stehen Ihnen nachfolgende Tarife zur Wahl:

AgrarOptimal Klassik

Absicherungshöhe:
ab 0,47 € pro Tag / pro Erntehelfer

Optionaler Versicherungsschutz:

Unfallversicherung & Haftpflichtversicherung
für 0,02 € pro Tag

AgrarOptimal Komfort

Absicherungshöhe:
ab 0,58 € pro Tag / pro Erntehelfer

Optionaler Versicherungsschutz:

Unfallversicherung & Haftpflichtversicherung
für 0,02 € pro Tag

Hinweis: Rückwirkend können keine Personen versichert werden!

1 Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) regelt die Abrechnung der ärztlichen Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland.

2 Die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) regelt die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen.

Die Leistungen im Detail:

  • Freie Arztwahl unter den gesetzlich anerkannten und zugelassenen Ärzten und Zahnärzten
  • Medizinisch notwendige ambulante ärztliche Heilbehandlungen nach GOÄ (gem. Tarif)
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen nach GOZ (gem. Tarif)
  • Ärztlich verordnete Medikamente, Verbandmittel und Heilmittel
  • Ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls (z.B. Gehstütze, Rollstuhl)
  • Medizinisch notwendige Behandlungen wegen Schwangerschaftsbeschwerden und -komplikationen
  • Transport zur stationären Behandlung
  • Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport ins Heimatland
  • Stationäre Behandlung einschließlich unaufschiebbarer Operationen
  • Überführungs- und Bestattungskosten bis 30.000,- €
  • Keine Gesundheitsfragen
  • Kein Selbstbehalt​
  • Absicherung bei Unfällen im privaten Lebensbereich
  • Leistung:
    • Invalidität ohne Progression: 30.000,- €
    • Unfalltod: 2.600,- €
  • Versicherungsschutz gegen Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens
  • Leistung:
    • Prüfung der Haftpflichtfrage
    • Zahlung von berechtigten Haftpflichtansprüchen
    • Abwehr unberechtigter Ansprüche auf Schadenersatz
    • Gerichtskosten sollte die Haftung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens geklärt werden müssen
  • Pauschal für Personen- und Sachschäden: 1.000.000,- €
  • Kein Selbstbehalt
Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Versicherung:

Versichern können Sie Ihre Saisonarbeitskräfte:

  • mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten.
  • mit deutscher Staatsbürgerschaft, wenn sie seit mehr als 2 Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten.

die bei der Einreise in Deutschland arbeitsfähig sind.

Wichtig: Versicherbar sind Personen zwischen dem 18. und dem 70. Lebensjahr, die in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig sind.

Der Antrag ist spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise des Erntehelfers in Deutschland zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Abschluss des Vertrages nicht mehr möglich.

Das Datum der Einreise ist auf Verlangen nachzuweisen.

Bitte beachten Sie: Für alle Versicherungsfälle, die vor Versicherungsbeginn eingetreten sind, leisten wir nicht.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie lang Ihr Erntehelfer bleiben wird, empfehlen wir Ihnen:

  • Beachten Sie zum einen die gesetzlichen Regelungen zur Sozialversicherung
  • Wird Ihr Erntehelfer weniger als 91 Tage in Deutschland bleiben, schließen Sie für die maximale Versicherungsdauer von 91 Tagen ab. Ansonsten müssen Sie bei jeder Verlängerung beachten, dass diese vor dem ursprünglichen Ablauf an uns gemeldet wird. So verpassen Sie keine Fristen. Es kann nachträglich eine Anpassung vorgenommen werden, wenn der Erntehelfer vorzeitig den Aufenthalt beendet.

Beendet Ihr Erntehelfer seinen Aufenthalt vor dem gemeldeten Abreisedatum, senden Sie uns die Änderung über unser Änderungsformular. Geben Sie Ihre Versicherungsnummer an, ändern Sie die Angaben zur bestehenden Person und schicken Sie Ihre Änderung ab. Gerne können Sie die Änderung auch per E-Mail an vt@wuerzburger.com unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer senden. Sie erhalten von uns:

  • einen Nachtrag als Nachweis.
  • eine Rückvergütung für den nicht verbrauchten Beitrag

Bitte beachten Sie: Der Antrag muss schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Aufenthaltes bei der Würzburger gestellt werden. Auf Verlangen müssen Sie die vorzeitige Beendigung des Aufenthaltes innerhalb von zwei Wochen nachweisen.

Probleme bei der Eingabe im Änderungsformular? Wir sind für Sie da unter +49 0931 2795 220.

Muss Ihr Erntehelfer zum Arzt, beachten Sie die Anweisungen auf dem Merkblatt für Arbeitgeber.
Legen Sie dem behandelnden Arzt beim Arztbesuch die Hinweise für Ärzte und Zahnärzte vor.

Reichen Sie bitte Originalrechnungen mit folgenden Angaben ein:

  • Versicherungsscheinnummer
  • Name und Geburtsdatum des Patienten
  • Diagnose
  • Behandlungsdauer
  • Einzelleistungen des Arztes / Krankenhauses
  • Bankverbindung für die Erstattung

Weitere wichtige Hinweise:

  • Bei einer planbaren stationären Behandlung muss der Würzburger 10 Tage vor Behandlungsbeginn ein Kostenübernahmeantrag eingereicht werden.
  • Wir organisieren den Rücktransport an den Wohnort bzw. in das dem Wohnort nächstgelegene Krankenhaus bei Bestehen der Transportfähigkeit, sofern medizinisch sinnvoll und vertretbar.

Auch für Saisonarbeitskräfte aus der EU empfehlen wir dringend den Abschluss einer Krankenversicherung, da die Heimatversicherung oftmals nicht alle Leistungen zahlt und ein oft teurer Rücktransport nicht übernommen wird.