FAQ - Fragen und Antworten

In diesem Leitfaden beantworten wir die häufigsten Fragen, z. B. zu den Abschlussmöglichkeiten, Vertragslaufzeiten, Schadenmeldung, Beginn des Versicherungsschutzes, Leistungen, zu unserer AgrarOptimal Erntehelferversicherung. Sollte Ihre Frage hier nicht aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice 0931 2795-0.

AgrarOptimal richtet sich an Arbeitgeber, die ausländische Erntehelfer beschäftigen, wie kleine und große Erntebetriebe, Landwirte, Gartenbaubetriebe, Landschaftsbau und andere Unternehmen im Agrarsektor. Aber auch Versicherungsvermittler oder Versicherungsmakler können AgrarOptimal für Ihre Kunden (Unternehmen im Agrarsektor oder direkt für die Saisonarbeitskräfte) abschließen.

AgrarOptimal versichert Ernte- und Saisonarbeitskräfte bis zum vollendeten 70. Lebensjahr, die in der BRD nicht sozialversicherungspflichtig sind. Dazu gehören:

  • Erntehelfer mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die sich nur temporär in Deutschland aufhalten
  • Erntehelfer mit deutscher Staatsbürgerschaft, die seit mehr als zwei Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und sich vorübergehend in Deutschland aufhalten

sofern sie bei der Einreise arbeitsfähig sind.

Saisonarbeitskräfte aus dem Baugewerbe können nicht versichert werden.

Der Versicherungsschutz gilt während der Wirksamkeit des Vertrages bei einem vorübergehenden legalen Aufenthalt in der BRD.

Der Abschluss von AgrarOptimal ist einfach und erfolgt online. Sie können die erforderlichen Daten über ein Online-Formular eingeben oder als Excel-Liste hochladen und die Versicherung in wenigen Schritten abschließen.

Nach Abschluss erhalten Sie innerhalb weniger Stunden eine Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei den Behörden.

Nein, bei AgrarOptimal gibt es keine Mindestvertragsdauer. Sie haben die Flexibilität, die Versicherung nach Bedarf abzuschließen. Die Abrechnung erfolgt tagesgenau, auch bei vorzeitiger Abreise.

1. Beispiel eines Betriebs mit 3 Erntehelfern bei 20 Tagen Aufenthalt

Ausgewählter Tarif: „Klassik“ mit Unfall- & Haftpflichtversicherung

Aufenthaltsdauer: 20 Tage

Berechnung: 20 x 0,47 € + 20 x 0,02 € = 9,80 €

Gesamtbetrag: 9,80 € x 3 = 29,40 €

 

2. Beispiel eines Betriebs mit 3 Erntehelfern bei 30 Tagen Aufenthalt

Ausgewählter Tarif: „Komfort“ mit Unfall- & Haftpflichtversicherung

Aufenthaltsdauer: 30 Tage

Berechnung: 30 x 0,58 € + 30 x 0,02 € = 18,00 €

Gesamtbetrag: 18,00 € x 3 = 54,00 €

 

3. Beispiel eines Betriebs mit 3 Erntehelfern bei 40 Tagen Aufenthalt

Ausgewählter Tarif: „Komfort“ ohne Unfall- & Haftpflichtversicherung

Aufenthaltsdauer: 40 Tage

Berechnung: 40 x 0,58 € = 23,20 €

Gesamtbetrag: 23,20 € x 3 = 69,60

Der Antrag ist spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Einreise des Erntehelfers in Deutschland zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Vertragsabschluss nicht mehr möglich. Das Einreisedatum ist auf Verlangen nachzuweisen.

Der Versicherungsschutz beginnt frühestens am Tag nach der Anmeldung des Erntehelfers bei der Würzburger Versicherungs-AG und frühestens mit der Einreise in die BRD. Es empfiehlt sich daher, den Erntehelfer bereits vor seiner Einreise nach Deutschland anzumelden. So hat der Erntehelfer bei der Einreise sofort Versicherungsschutz.

Der Beitrag ist sofort nach Erhalt des Versicherungsscheins, spätestens jedoch zum Versicherungsbeginn fällig. Der Versicherungsbeitrag wird per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Hierzu erteilen Sie uns bei Antragstellung ein SEPA-Lastschriftmandat.

Bei AgrarOptimal können Sie Ihre Fragen oder Anliegen direkt an die entsprechenden Ansprechpartner richten.

Für Änderungen zu bereits über AgrarOptimal versicherte Personen können Sie einfach unser Online-Änderungsformular nutzen.

Sie können jederzeit weitere Erntehelfer über unser Online-Änderungsformular nachmelden.

Ja, AgrarOptimal bietet eine tagesgenaue Abrechnung, auch wenn Erntehelfer vorzeitig abreisen müssen. Dies garantiert eine faire Abrechnung der Versicherungskosten.

Die Unterschiede zwischen den Tarifen Komfort und Klassik liegen ausschließlich in der Höhe des erstattungsfähigen Gebührensatzes nach der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ). Bei Komfort erstatten wir bis zum 2,3-fachen Satz, bei Klassik (nur) bis zum 1,7-fachen Satz. Beide Tarife decken ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistungen ab.

  • Medizinisch notwendige ambulante ärztliche Heilbehandlungen nach GOÄ
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung und Reparaturen von notwendigen Inlays und vorhandenem Zahnersatz nach GOZ
  • Ärztlich verordnete Medikamente, Verbandmittel und Heilmittel
  • Ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls (z.B. Gehstütze, Rollstuhl)
  • Medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaftsbeschwerden und -komplikationen
  • Notwendiger Transport zur erforderlichen Erstversorgung und Transport in das nächsterreichbare Krankenhaus zur stationären Behandlung
  • Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport ins Heimatland
  • Stationäre Behandlung einschließlich unaufschiebbarer Operationen (ohne Wahlleistungen)
  • Überführungs- und Bestattungskosten bis 30.000,- €

Sie haben die Möglichkeit frei unter den gesetzlich anerkannten und zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten und Zahnärzten zu wählen, sofern diese nach der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte abrechnen. Bei medizinisch notwendigen stationären Behandlungen besteht freie Wahl unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen.

Wir erstatten die Kosten für medizinisch notwendige und verordnete Medikamente, Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel. Als Medikamente zählen nicht, auch wenn sie ärztlich verordnet sind, Nähr- und Stärkungsmittel sowie kosmetische Präparate. Wir übernehmen jedoch die Kosten für Nährmittel zu Vermeidung von schweren gesundheitlichen Schäden z.B. gegen Enzymmangelkrankheiten, Morbus-Crohn und Mukoviszidose. Versicherte Heilmittel sind Strahlen- und Lichtbehandlungen sowie sonstige physikalische Behandlungen. Als Heilmittel, auch wenn sie ärztlich verordnet sind, gelten nicht Massagen, Bäder, medizinische Packungen. Hilfsmittel erstatten wir in einfacher Ausführung. Falls Sie diese während Ihrer Reise zur Gewährleistung einer vorübergehenden Versorgung benötigen. Wir erstatten die Mietgebühr für diese Hilfsmittel. Falls eine Leihe nicht möglich ist, erstatten wir den Kaufpreis. Kosten für Sehhilfen und Hörgeräte (z.B. Brillen, Kontaktlinsen) erstatten wir nicht. Wir erstatten die medizinisch notwendigen Kosten für die Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, falls Sie diese wegen Unfällen oder Erkrankungen, die erstmalig während der Reise auftreten, brauchen.

  • Behandlungen, deren Notwendigkeit bei Reiseantritt feststand oder die wegen einer bereits vor Reiseantritt ärztlich diagnostizierten Erkrankung erfolgen
  • Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen
  • Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle, sowie für deren Folgen
  • bei Selbstmord oder Selbstmordversuch, sowie für Entziehungsmaßnahmen bei einer Suchterkrankung
  • Behandlungen von HIV-Infektionen
  • Kur- und Sanatoriumsbehandlungen
  • Zahnersatz jeglicher Form, Einlagefüllungen, Kronen, kieferorthopädische Leistungen und implantologische Zahnleistungen

Bei einer Verlängerung der Saisonarbeit kann während des laufenden Versicherungsvertrages eine Verlängerung der ursprünglichen Versicherungsdauer bis zur Höchstversicherungsdauer (Ende der sozialversicherungsfreien Zeit) beantragt werden. Der Verlängerungsantrag muss vor dem vereinbarten Versicherungsende bei der Würzburger eingegangen sein.

Für einen privaten Aufenthalt der Erntehelferin oder des Erntehelfers im unmittelbaren Anschluss an die berufliche Tätigkeit als Saisonarbeitskraft können Sie als Betrieb eine Verlängerung des Versicherungsschutzes um maximal 90 Tage beantragen. Dieser Antrag ist spätestens 14 Tage vor Ablauf der regulären Versicherungsdauer zu stellen und bedarf der Zustimmung der Würzburger Versicherungs-AG.

Wenn Ihr Erntehelfer zum Arzt muss, beachten Sie die Hinweise im Merkblatt für Arbeitgeber
Legen Sie dem behandelnden Arzt beim Arztbesuch die Hinweise für Ärzte und Zahnärzte vor.

Reichen Sie bitte Originalrechnungen mit folgenden Angaben ein:

  • Versicherungsscheinnummer
  • Name und Geburtsdatum des Patienten
  • Krankheitsbezeichnung mit Diagnose
  • Behandlungsdauer
  • Einzelleistungen des Arztes / Krankenhauses
  • Bankverbindung für die Erstattung

Weitere wichtige Hinweise:
Bei einer planbaren stationären Behandlung muss ein Kostenübernahmeantrag 10 Tage vor Behandlungsbeginn bei der Würzburger eingereicht werden.

Wir organisieren den Rücktransport an den Wohnort bzw. in das dem Wohnort nächstgelegene Krankenhaus, sofern Transportfähigkeit besteht und dies medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.

Wir erstatten die Kosten für:

  • schmerzstillende Zahnbehandlungen.
  • Zahnfüllungen in einfacher Ausführung.
  • provisorische Zahnersatzleistungen.
  • Reparaturen von notwendigen Inlays und vorhandenem Zahnersatz.

Die Kosten werden im Rahmen der GOZ bis zu den Höchstsätzen des vereinbarten Tarifs erstattet.

Übersteigen die voraussichtlichen Gesamtkosten einen Betrag von 300,- EUR, muss eine Kostenvorausschätzung bzw. ein Kostenvoranschlag eingereicht werden. Diese bzw. dieser bedarf der Genehmigung der Würzburger. Die Würzburger verpflichtet sich die Kostenvorausschätzung bzw. den Kostenvoranschlag unverzüglich zu prüfen und die Versicherungsleistung mitzuteilen.

Wird vor der Behandlung kein Kostenvoranschlag bzw. keine Kostenvorausschätzung eingereicht, werden die erstattungsfähigen Kosten, welche den Betrag von 300,- EUR übersteigen, zu 50 % erstattet.

Bricht der Erntehelfer seinen Aufenthalt in Deutschland vorzeitig ab, kann der für die entsprechende Zeit nicht verbrauchte Beitrag zurückvergütet werden. Hierfür müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Aufenthaltes einen schriftlichen Antrag bei der Würzburger Versicherungs-AG stellen und ggf. auf Verlangen die vorzeitige Beendigung des Aufenthaltes nachweisen.