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Tipps für landwirte

Corona: das Wichtigste zur Beschäftigung von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft

Hinweis: Zum 2. Februar 2023 ist die Corona-Arbeitsschutzverordnung  außer Kraft getreten.

AgrarOptimal – Erntehelferversicherung: Nach wie vor ist die Corona-Pandemie bei der Einreise von ausländischen Erntehelfern nach Deutschland ein Thema. Was müssen Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft beachten?

Einreise ausländischer Erntehelfer

Für die Einreise nach Deutschland aus dem Ausland sind grundsätzlich die zu diesem Zeitpunkt gültigen Einreisebestimmungen zu berücksichtigen. Aufgrund schwankender Inzidenzen kann es immer wieder zu neuen Regelungen bei der Einreise nach Deutschland aus einem bestimmten Land kommen.

Dies betrifft insbesondere Bestimmungen bezüglich der Test- oder Quarantänepflicht oder der digitalen Einreiseanmeldung. Die aktuellen Einreiseregelungen für Deutschland finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Schützen Sie Ihre Saisonarbeiter bei der Arbeit und in der Unterkunft

  • Weisen Sie Ihre Helfer auf die Maskenpflicht hin, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann (z.B. in Innenräumen oder Fahrzeugen).
  • Als Arbeitgeber müssen Sie den Erntehelfern kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung stellen.
  • Teilen Sie Ihre Beschäftigten in kleine Arbeitsgruppen ein, wenn möglich nach dem Prinzip „Zusammen Wohnen – Zusammen Arbeiten“.
  • Bringen Sie die Beschäftigten möglichst in Einzelzimmern unter. Sofern nur eine Mehrbettzimmerbelegung möglich ist, versuchen Sie auch dies nach dem Prinzip „Zusammen Wohnen – Zusammen Arbeiten“ einzuplanen.
  • Stellen Sie ausreichend Desinfektionsmittel und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung.
  • Sorgen Sie für ausreichenden Frischluftzufuhr in allen gemeinschaftlich genutzten Räumen.
FAQ zum Thema Corona im Betrieb

Kann der Erntehelfer sich in Deutschland auf Corona testen lassen?

Ja, der Erntehelfer kann sich in Deutschland auf das Corona-Virus testen lassen. Er kann die kostenlosen Bürgertests in den örtlichen Teststellen wahrnehmen, allerdings nur sofern keine Corona-Symptome bestehen.

Als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Beschäftigten zwei Mal pro Woche einen Corona-Test anbieten.

Was ist, wenn ein Erntehelfer ein positives Corona-Testergebnis hat?

Bei einem positiven Schnelltest, muss zunächst noch ein PCR-Test gemacht werden. Dieser ist kostenlos. Wenn der PCR-Test positiv ist, entscheidet das örtliche Gesundheitsamt über die Dauer der Quarantäne.

Kann der Erntehelfer sich in Deutschland gegen Corona impfen lassen?

Ja, der Erntehelfer kann sich in Deutschland gegen das Corona-Virus impfen lassen. Sie als Arbeitgeber müssen den Erntehelfer über Impfangebote informieren und ihn für einen Impftermin ggf. freistellen.

Findet der Impftermin während der Arbeitszeit statt, müssen Sie dem Erntehelfer für diese Zeit weiterhin Lohn zahlen.

Für die Impfung muss der Erntehelfer seinen Arbeitsvertrag und seinen gültigen Ausweis vorzeigen.