Ja, der Erntehelfer kann sich in Deutschland gegen das Corona-Virus impfen lassen. Sie als Arbeitgeber müssen den Erntehelfer über Impfangebote informieren und ihn für einen Impftermin ggf. freistellen.
Findet der Impftermin während der Arbeitszeit statt, müssen Sie dem Erntehelfer für diese Zeit weiterhin Lohn zahlen.
Für die Impfung muss der Erntehelfer seinen Arbeitsvertrag und seinen gültigen Ausweis vorzeigen.