AgrarOptimal – Erntehelferversicherung: Die Einhaltung der Pflichten des Arbeitgebers wird durch verschiedene Behörden kontrolliert. Die für Erntehelfer-Betriebe relevanten Kontrollen finden auf zwei Ebenen statt.
Auf der ersten Ebene führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung ganzjährig, insbesondere aber in der Erntesaison, regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Betriebsprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch. Geprüft werden landwirtschaftliche Betriebe auf Anhaltspunkte für Schwarzarbeit und allgemein im Hinblick auf sozialversicherungsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Beschäftigungsbedingungen sowie die Einhaltung von Mindestlohnregelungen. Die FKS kann die Unterlagen zur Prüfung einsehen sowie die beschäftigten Saisonarbeitskräfte befragen.
Die zweite Kontrollebene sind die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer. In einigen Bundesländern wie Bayern und Niedersachsen wurde der Bereich Arbeitsschutz an die Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten, und Gartenbau (SVLFG) delegiert. Die SVLFG führt aber als Berufsgenossenschaft auch in allen anderen Bundesländern Betriebsbesichtigungen durch. Je nach Bundesland können auch Gesundheitsämter oder Verbraucherschutzzentralen für weitere Kontrollen zuständig sein.